Charterbedingungen

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Sailing Spirit d.o.o. – im Folgenden „Dienstleister“ genannt

Kunde, eine Einzelperson – im Folgenden „Servicenutzer“ genannt

1. PREIS DER UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN

Der vereinbarte Preis für die Erbringung der Beherbergungsleistungen beinhaltet die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen auf dem Schiff. Der Preis beinhaltet weder Hafen- und andere Gebühren noch Treibstoffkosten.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Schiffe, auf denen die Beherbergungsleistung erbracht wird, dürfen nur nach ordnungsgemäß geregelter Bezahlung genutzt werden. Die Beherbergungsleistung wird zu 50 % zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt, der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Beginn der Beherbergungsleistung; oder wenn im Vertrag oder in der Rechnung etwas anderes bestimmt ist. Abgesehen von der Unterkunftsleistung werden alle Zusatzleistungen sowie die Kaution laut Preisliste beim Einsteigen in das Schiff an der Basis bezahlt.

3. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN SERVICE

Verzichtet der Nutzer der Dienstleistung aus irgendeinem Grund auf die Unterbringung auf dem Schiff, kann er sich nach vorheriger Absprache mit dem Dienstleister eine andere Person suchen, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Sollte dies nicht klappen, werden Stornokosten wie folgt berechnet: – bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Beherbergungsleistung – 50 % des vereinbarten Reservierungspreises. – bei Stornierung innerhalb von 40 Tagen vor Beginn der Beherbergungsleistung – 100 % des vereinbarten Reservierungspreises – bei Nichterscheinen des Leistungsnehmers oder Nichtanmelden innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Beherbergungsleistung – 100 % des Festgelegter Reservierungspreis zzgl. Stornokosten. Verzichtet der Nutzer der Dienstleistung aus den oben genannten Gründen (Tod in der Familie, schwere Verletzung, Krieg) auf die Beherbergungsleistung, wird ihm der bereits gezahlte Betrag nicht zurückerstattet, sondern der Leistungserbringer stellt ihm das Boot in a zur Verfügung Gratiszeitraum gleicher Höhe oder in der nächsten Saison. Im Falle einer Preisdifferenz werden die Vertragsparteien die Zahlung schriftlich regeln. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden im Falle von Änderungen oder Stornierungen, die auf höhere Gewalt oder Naturgewalt zurückzuführen sind (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorakte, außergewöhnliche sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe zuständiger Behörden).

4. ÜBERGABE DES SCHIFFES BEIM EINBOTEN

Der Nutzer des Dienstes ist verpflichtet, vor Ankunft an der Basis die Online-Crew-Liste auszufüllen, die mit der Bordkarte verschickt wird. Ohne gültige Bordkarte, vorausgefüllte Besatzungsliste und bezahlte Reservierung ist das Einsteigen in das Schiff nicht möglich. Der Dienstleister übergibt das Schiff in technisch einwandfreiem Zustand, ausgestattet gemäß den kroatischen Gesetzen und der Schiffsinventarliste. Das Schiff wird mit Treibstoff gefüllt am vereinbarten Ort und zu dem in der Preisliste angegebenen oder mit dem Servicenutzer vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Wenn der Servicenutzer die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vertraglich vereinbarten Charter übernimmt oder den Serviceanbieter nicht über die Verspätung informiert, ist der Serviceanbieter berechtigt, den Reservierungsvertrag zu kündigen. Sollte der Dienstleister aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, das reservierte Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen, kann er innerhalb von 48 Stunden ein anderes, geeignetes Schiff bereitstellen. Gelingt es dem Dienstleister nicht, dies innerhalb von 48 Stunden zu tun, kann der Servicenutzer die Nutzung des Bootes mit Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Leistung stornieren. Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen (z. B. Rückerstattung des Geldes für die Ankunft an der Basis, zusätzliche Entschädigung für verlorene Zeit usw.). Der Nutzer der Dienstleistung verpflichtet sich, bei der Übernahme des Schiffes den Zustand des Schiffes und der Ausrüstung gemäß der Checkliste zu untersuchen und sorgfältig zu prüfen. Alle festgestellten Mängel sollten in die Checkliste eingetragen und vom Dienstleister und Nutzer bestätigt werden. Mit der Unterzeichnung der Inventarliste wird davon ausgegangen, dass der Gast das Schiff mit der gesamten angegebenen Ausrüstung technisch einwandfrei übernommen hat, es im vorgefundenen Zustand übernimmt und die volle Verantwortung dafür übernimmt. Eventuelle versteckte Mängel des Wasserfahrzeugs oder seiner Ausrüstung, die dem Dienstleister bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel, die nach der Übergabe auftreten können, berechtigen den Leistungsempfänger nicht zur Minderung des Unterkunftspreises Service. Wenn der Dienstanbieter feststellt, dass der Dienstnutzer/Schiffsmanager nicht über die für die Führung des Schiffs erforderlichen Navigationskenntnisse verfügt, behält sich der Dienstanbieter das Recht vor, dem Schiff die Fahrt zu verbieten. In diesem Fall stellt ihm der Dienstleister bis zum Ende des Dienstes gegen Gebühr einen Skipper zur Verfügung.

5. Übergabe des Schiffes bei Löschung

Der Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes bei der Rückkehr zur Basis wird bei der Bestätigung der Reservierung festgelegt. Der Nutzer des Dienstes kann im Einvernehmen mit dem Dienstanbieter eine andere Ausschiffungszeit festlegen. Der Nutzer der Dienstleistung übergibt das mit Treibstoff gefüllte und ordnungsgemäß gefüllte Gefäß (Entleerung des Gefäßes von Müll). Für das absichtliche Hinterlassen von Unordnung und Müll auf dem Schiff hat der Dienstleister das Recht, dem Servicenutzer eine zusätzliche Reinigung des Schiffes in Höhe des Transitprotokolls in Rechnung zu stellen (kann von der Kaution, in bar oder manuell von der Kreditkarte abgebucht werden). am Kassengerät). Wenn der Nutzer der Dienstleistung das Schiff nach Beendigung der Miete übergibt und auf dem Schiff übernachtet und danach festgestellt wird, dass etwas am Schiff kaputt ist oder festgestellt wird, dass etwas am Schiff fehlt (Ausrüstung, usw.), berechnet der Dienstleister einen schwarzen Tank usw. hat das Recht, dem Servicenutzer den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen (aus der Kaution, Bargeld oder manueller Eingabe von der Kreditkarte am POS-Automaten). Der Nutzer ist verpflichtet, den Dienstleister über Mängel am Wasserfahrzeug zu informieren. Der Dienstleister prüft und übernimmt das Schiff und informiert den Nutzer über etwaige Mängel und Schäden, die nicht in der Checkliste aufgeführt sind. Alle Schäden und Mängel am Schiff, die als direkte Folge von Materialabnutzung, als direkte Folge von in der Checkliste aufgeführten Mängeln und als Folge höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag) entstanden sind, fallen nicht darunter liegt in der Verantwortung des Dienstnutzers. Für alle weiteren Schäden ist der Nutzer gemäß § 7 dieser Geschäftsbedingungen in voller Höhe verpflichtet. Sollte es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, das Schiff innerhalb der vereinbarten Zeit zurückzugeben, muss dies dem Basisleiter mitgeteilt werden. Bei witterungsbedingter Überschreitung der Rückgabefrist trägt der Nutzer des Dienstes alle daraus für den Leistungserbringer entstehenden Kosten. Es wird daher empfohlen, die Route sorgfältig zu planen, und die Rückkehr zum Yachthafen ist in den Abendstunden am Tag vor der Ausschiffung obligatorisch, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist (kurze oder längere Mietdauer).

6. VERSICHERUNG

Das Schiff ist gegen Schäden Dritter versichert (Pflichtversicherung) und Casco im angegebenen Wert des Schiffes für Risiken (gemäß Versicherungspolice) mit Selbstbehalt. Bei schweren Unfällen sowie der Beteiligung anderer Schiffe ist eine Meldung an die erste zuständige Hafenbehörde und die Anfertigung eines Protokolls (Hergang, Schadensfeststellung, Ermittlung des verantwortlichen Verursachers) erforderlich Schäden) für die Versicherung und melden Sie diese gleichzeitig dem Leistungserbringer. Kommt der Nutzer des Dienstes nicht allen Verpflichtungen nach, kann ihm der daraus entstehende Schaden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Die Versicherung deckt keine Schäden an den Segeln ab und die Kosten für den Schaden gehen vollständig zu Lasten des Nutzers der Dienstleistung. Gleiches gilt für Motorschäden, die durch Ölmangel im Motor verursacht werden. Daher ist der Nutzer des Dienstes verpflichtet, das Öl im Motor täglich zu überprüfen. Persönliche Gegenstände der Besatzung sind nicht versichert und es wird empfohlen, dass der Nutzer des Dienstes dies separat abschließt. Die Besatzung ist versichert.

7. KAUTION

Bei der Übergabe des Schiffes wird eine Kaution gemäß der gültigen Preisliste hinterlegt, die zur Geltendmachung von Schäden für einen Schadensfall am Schiff, der während der Nutzung des Schiffes eingetreten ist, dient. Die Höhe der Kaution ist auf der Checkliste angegeben und die unterschriebene Checkliste bei der Bootsübernahme gilt als Zahlungsbestätigung. Mit der Unterzeichnung der Checkliste bei der Bootsübernahme verpflichtet sich der Nutzer, für Schäden und Mängel am Boot aufzukommen, die während der Nutzung des Bootes entstanden sind. Bei Schäden und Mängeln leistet der Dienstleister eine Zahlung aus der Höhe der Kaution in Höhe der tatsächlichen Schadenshöhe. Für den Fall, dass die Schadenshöhe nicht ermittelt werden kann, hat der Dienstleister das Recht, die Kaution bis zur Feststellung der Schadenshöhe in voller Höhe einzubehalten. Für den Fall, dass ein anderes Schiff in ein Schadensereignis verwickelt wird, hat der Dienstleister das Recht, die Kaution in voller Höhe einzubehalten, bis die Haftung geklärt ist. Die Kaution wird ohne Abzug zurückerstattet, wenn das Schiff unbeschädigt und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird. Die Kaution wird auch dann hinterlegt, wenn der Nutzer der Dienstleistung einen Skipper engagiert. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder Verlust eines oder mehrerer Teile des Schiffes und der Ausrüstung trägt der Leistungsnutzer sämtliche Kosten. Der Nutzer des Dienstes erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister bei Feststellung eines Schadens am Schiff den entstandenen Schaden entsprechend dem Kostenvoranschlag oder der Preisliste aus der erhaltenen Kaution oder durch manuelle Eingabe der Autorisierung in eine Belastung am Computer umwandeln kann Zu diesem Zweck erklärt sich der Nutzer des Dienstes damit einverstanden, dass seine persönlichen Dokumente und seine Kreditkarte kopiert werden, wenn die Einzahlung über eine Autorisierung am POS-Automaten erfolgt. Der Nutzer der Dienstleistung empfiehlt den Leistungsempfängern den Abschluss einer Kautionsversicherung bei ihren Vermittlern oder kann diese bei dem Leistungserbringer in der Basis gemäß der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste abschließen. Es besteht die Möglichkeit, die Kaution bar, per Kreditkarte oder mit einer Kautionsversicherung zu bezahlen. Die Kautionsversicherung deckt nicht ab: Treibstoff, Außenbordmotor und Beiboot.

8. PFLICHTEN DES NUTZERS DES DIENSTES

 Der Nutzer des Dienstes verpflichtet sich, in kroatischen Hoheitsgewässern zu segeln. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Bescheinigung oder Genehmigung. Es ist nicht gestattet, das Schiff an Dritte zu vermieten oder zu übertragen, mehr Personen an Bord zu nehmen, als in der Besatzungsliste angegeben ist, nachts bei unsicherem Wetter zu segeln, gegen öffentliche Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zu verstoßen. Für die daraus resultierenden Folgen ist der Nutzer des Dienstes verantwortlich. Der Nutzer des Dienstes, also der Bootsmanager, muss über die erforderliche Lizenz zum Führen eines Bootes auf offener See verfügen, zu der auch eine Lizenz für die Zusammenarbeit mit einem Radiosender gehört. Im Falle eines Ausfalls des Schiffes oder der Schiffsausrüstung ist der Servicenutzer verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich unter einer der den Schiffspapieren beigefügten Telefonnummern zu benachrichtigen. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Mangel nach Zugang der Anzeige zu beseitigen. Beseitigt der Leistungserbringer den Mangel innerhalb von 48 Stunden, hat der Leistungsnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ist das Schiff technisch oder funktionell nicht mehr für die Schifffahrt geeignet und hat der Nutzer des Dienstes dies nicht zu vertreten und ist der Diensteanbieter nicht in der Lage, den Mangel innerhalb von 48 Stunden zu beheben oder ein Ersatzschiff zur Verfügung zu stellen, ist der Nutzer des Dienstes nicht mehr in der Lage, den Mangel zu beheben oder ein Ersatzschiff zur Verfügung zu stellen Der Dienst kann die Nutzung des Schiffes mit Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Leistungen stornieren, wobei zu berücksichtigen ist, wie oft er das Schiff bis zum Tag der Ausschiffung genutzt hat. Ist das Schiff seetüchtig und liegt ein technischer Defekt vor, der für ein sofortiges Eingreifen nicht erforderlich ist, organisiert der Dienstleister die Reparatur in kürzester Zeit oder bei der nächstmöglichen Servicestation. Wenn der Dienstnutzer das Schiff so stark beschädigt oder beschädigt, dass das Schiff nicht mehr technisch funktionsfähig oder schifffahrtssicher ist und der Dienstanbieter zu dem Schluss kommt, dass das Schiff nicht mehr schifffahrtssicher ist, muss der Dienstnutzer das Schiff um verlassen auf Verlangen des Dienstleisters und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatzschiff. Der Nutzer des Dienstes verpflichtet sich, die zuständigen Behörden und den Diensteanbieter im Falle des Verschwindens des Schiffes oder seiner Ausrüstung, bei Unmöglichkeit des Betriebs des Schiffes, im Falle einer Beschlagnahme, Beschlagnahme oder eines Fahrverbots durch den Staat zu informieren Behörden oder Dritte. Kommt der Nutzer des Dienstes den genannten Verpflichtungen nicht nach, trägt er gegenüber dem Diensteanbieter die volle Verantwortung für alle daraus entstehenden Folgen. Kommt es während der Beherbergungsleistung zu einem Unfall oder einem unerwünschten Ereignis, ist er verpflichtet, den Leistungserbringer darüber zu informieren. Für den Fall, dass der Nutzer den Schaden vor Ort beheben kann, unabhängig von der Verantwortung für den verursachten Schaden, muss er sich zunächst mit dem Dienstleister in Verbindung setzen. Stellt der Dienstleister fest, dass der Servicenutzer aufgrund von Unwissenheit, Alkohol- oder Drogeneinfluss usw. nicht in der Lage ist, das Schiff zu bedienen, kann der Dienstleister die Abfahrt des Schiffes verbieten oder als letztes Mittel die Ausschiffung anordnen Schiff und stellen Sie für etwaige Schäden in Rechnung.

9. BESCHWERDEN

Der Nutzer des Dienstes hat das Recht, sich schriftlich zu beschweren. Für den Fall, dass es sich bei der Reklamation um Geldansprüche des Leistungserbringers handelt, werden nur Reklamationen berücksichtigt, die unmittelbar bei der Rückkehr oder dem Verlassen des Schiffes eingereicht werden.

10. SCHIEDSVERFAHREN

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